AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Die nachfolgenden AGB der Begleitagentur Daydream gelten für alle angebotenen Leistungen, die über unseren Service in Anspruch genommen werden .

Sie sind Vertragsgegenstand bei Auftragserteilung, und gelten als vom Kunden zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

 

 

1.Geltungsbereich

 

1.1.  Auf der Grundlage dieser AGB vermittelt die Begleitagentur Daydream für den Kunden eine Dienstleistung. Der Einbeziehung von abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, wenn sie von der Begleitagentur Daydream ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

 

1.2.  Die uns mitgeteilten Daten werden vertraulich behandelt. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Auftragserfüllung notwendig ist.

 

2.      Vertragsschluss

 

2.1. Alle Angebote der Begleitagentur Daydream sind freibleibend, Verträge kommen erst durch die Auftragsbestätigung der Begleitagentur Daydream per E-Mail oder per Post und eine durch den Auftraggeber unterzeichnete zurückgesandte Kopie zustande.

Grundlage für die Bestätigung ist ausschließlich der Inhalt dieser AGB der Begleitagentur Daydream.

 

3.      Vertragsgegenstand

 

3.1.  Vertraglich vereinbart sind nur Dienstleistungen im Rahmen unseres Angebotes. Der Kunde erklärt sich mit Abschluss eines Vertrages damit einverstanden, von der gebuchten Person keine rechtlich oder sittlich unzulässigen Handlungen zu verlangen. Insbesondere sexuelle oder erotische Handlungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung wird sofort Strafantrag gestellt , wobei in diesem Fall die Begleitagentur Daydream sowie die vermittelte Person von der Erbringung der vertraglichen Verpflichtungen befreit sind. Die vom Kunden geleistete Zahlung wird in diesem Falle auch nicht erstattet.

 

3.2.  Der Kunde bekommt bei den vereinbarten Terminen eine halbe Std. Nachfrist zur   Einhaltung der zeitlichen Vorgabe. Wenn der Kunde nicht erscheint, wird ihm der nicht eingehaltene Termin in Rechnung gestellt. Diese Forderung gilt dann als pauschale Abgeltung des Schadensersatzes. Eine Leistungserfüllung wird in diesem Fall nicht mehr geschuldet.

 

4.      Preise

 

4.1. Unsere Honorare verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und Spesen.

 

4.2. Alle Spesen und entstehenden Kosten im Rahmen der Dienstleistungserbringung, wie Eintrittsgelder, Speisen, Getränke, etc., sind vom Kunden zu übernehmen.

 

4.3. Die Honorare gelten immer nur für den jeweiligen Auftrag und sind ohne weitere Abzüge zuzüglich Mehrwertsteuer sofort bei Vertragschluss fällig (Vorkasse).

 

4.4. An- und Abfahrt der Begleitenden werden ebenfalls mit 60 Euro pro Stunde berechnet.

 

 

5.Zahlung

 

5.1.: Die Dienstleistung wird ausschließlich gegen Vorkasse erbracht.

 

5.2. Das Honorar zuzüglich Mehrwertsteuer für die Dienstleistung ist sofort bei Terminbestätigung durch Überweisung auf das Konto der Begleitagentur Daydream zu zahlen. Alle Rechnungen der Begleitagentur Daydream sind sofort ohne weitere Abzüge des Kunden fällig.

 

Die Honorare zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind spätestens 4 Tage vor dem gewünschten Anlass bzw. 8 Tage vor Reisebeginn an die Begleitagentur Daydream zu zahlen. Nach diesem Zeitpunkt besteht Zahlungsverzug.

 

Bei kurzfristigen Buchungen z.B. während eines Dienstleistungseinsatzes (Mehrstunden) wird in vollen Std. ( 60 Euro pro Std.) abgerechnet. Der Betrag ist sofort mittels kurzfristigen Zahlungsmitteln wie Western Union auf das Konto der Begleitagentur Daydream fällig. Die Dienstleistung wird nur nach erfolgter Buchung fortgesetzt. Die Dienstleistung erfolgt auch nur, wenn dies von unserer Begleitperson vertretbar und zeitlich machbar erscheint.

 

5.3. Die anfallenden Fahrtkosten ( An- und Abfahrt vom Wohnort, nach Fahrschein, Flugticket oder PKW/Taxi, laut Routenplaner, 0,50 Euro /Kilometer sind zu Beginn der Dienstleistung sofort auf das Konto der Begleitagentur Daydream zu zahlen, die Begleitagentur Daydream zahlt dieses dann an die gewünschte Begleitperson. Ebenso werden An - und Abfahrt der Begleitenden mit 60 Euro pro Stunde berechnet.

5.4. Weitere Spesen wie Essen, Getränke, Eintrittskarten zahlt der Kunde für die Begleitperson vor Ort.

5.5.   Für den Verlust von Bargeld oder Barschecks( z.B. auf dem Postweg) wird keine Haftung übernommen. Kreditkarten, Wechsel und Verrechnungsschecks werden nicht akzeptiert. Mit Eingang der Zahlung wird umgehend die Buchung der gewünschten Begleitperson veranlasst.

5.6. Sämtliche Zahlungen erfolgen auf unser Konto, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden.

 

6. Vermittlungs-Dienstleistung

 

6.1. Die Dienstleistung erfolgt wie vereinbart. Sollte der Kunde vorab zu dem vereinbartem Termin eine Verhinderung melden, wird die Begleitagentur Daydream ( ohne Gewähr) darum bemüht sein, eine kostenlose Terminverlegung zu ermöglichen.

6.2. Der Rücktritt vom Vertrag ist bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Termin möglich. In diesem Fall berechnet die Begleitagentur Daydream eine einmalige Bearbeitungs- / Reservierungsgebühr in Höhe von 50 % des jeweiligen Auftragswertes. Weitere Stornokosten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag durch Zusatzleistung entstehen wie Hotelbuchungen, Mietwagen etc. werden durch entsprechende Belege nachgewiesen und werden in entsprechender Höhe zusätzlich berechnet. Die Begleitagentur Daydream kann innerhalb dieser Frist von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Eventuell schon gezahlte Honorare werden in diesem Fall selbstverständlich unverzüglich erstattet.

6.3. Schadensersatz wegen Verspätung der Dienstleistung bis zu 30 Minuten ist ausgeschlossen. Terminstornierungen seitens der Begleitagentur Daydream (z.B. wegen Krankheit) werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Soweit möglich und zumutbar, wird dem Kunden ein Ersatztermin oder eine alternative Begleitperson angeboten.

6.4. Wenn sich der Termin wegen Eintritts unabwendbarer Ereignisse( Stau, Streichung von Flügen, Witterungsverhältnissen, etc. verzögert, verlängert sich die Wartezeit angemessen. Sollte dadurch die vereinbarte Dienstleistung nicht mehr möglich sein, so ist die Begleitagentur Daydream und die Begleitperson von der Verpflichtung zur Dienstleistungserbringung frei. Bereits gezahlte Honorare werden unverzüglich erstattet.

6.5.Wenn der Kunde unberechtigt vom Termin zurücktritt oder er die dienstleistende Person im Nachhinein missbilligt, so kann die Begleitagentur Daydream den Dienstleistungsauftrag auf Kosten des Kunden stornieren und die volle Zahlung verlangen. Dadurch entstehende Schäden und Aufwendungen zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50% des Auftragswertes gehen dabei zu Lasten des Kunden.

 

7. Abwerben

 

7.1. Jedweder Versuch der Abwerbung der Begleitenden ist zu unterlassen. Abwerbung im Sinne dieser Klausel bedeutet: Die Begleitenden für die gewerbsmäßige Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Begleit-/Messe-/ Eventservice zu gewinnen oder damit vergleichbare Leistungen für einen anderen Auftraggeber als die Begleitagentur Daydream oder unter der Umgehung  der Begleitagentur Daydream. Wenn der Kunde gegen diese Verpflichtung verstößt, so ist er der Begleitagentur Daydream zum angemessenen Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

 

8. Vorbehalt/ Rechte und  Pflichten

 

8.1. Die Begleitagentur Daydream behält sich sämtliche Forderungen für die erbrachte Dienstleistung vor, bis alle Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchen Gründen, vollständig erfüllt sind. Die Abtretung der Forderungen an Dritte(z.B. gewerbliche Inkassofirmen) behält sich die Begleitagentur Daydream ausdrücklich vor.

8.2. Die Erbringung der Dienstleistung durch die Begleitagentur Daydream ist nur dann verpflichtend, wenn pünktlich vor Auftragsbeginn die vereinbarte Vergütung durch den Kunden geleistet wurde.

8.2. Die Begleitagentur Daydream haftet nicht für die Handlungen der vermittelten Person. Diese handelt völlig eigenverantwortlich dem Kunden gegenüber und sie gilt nicht als Erfüllungsgehilfe der Begleitagentur Daydream. Die Begleitagentur Daydream haftet nicht für die Qualität der Dienstleistungserbringung durch die vermittelte Person, eine Gewähr hierfür wird nicht durch die Begleitagentur Daydream übernommen.

8.3. Der Kunde hat die Pflicht, die vermittelte Begleitperson im Rahmen der Auftragsdurchführung in keinster Weise in ihrer körperlichen Unversehrtheit oder hinsichtlich ihres Eigentums zu gefährden (z.B. riskantes Autofahren durch Alkoholkonsum/ Tempoüberschreitung etc.). Ebenfalls erfolgen keine sexuellen Handlungen. Die vermittelte Person wird auch in keinster Weise durch Manipulationen ( Geld /Gewalt etc.) zu rechtlich oder sittlich unzulässigen Handlungen gezwungen. Die Begleitagentur Daydream stellt in einem solchen Falle sofort Strafantrag!

8.4. Gegenüber der Begleitagentur Daydream und der vermittelten Begleitperson hat der Kunde die Pflicht, den beabsichtigten, konkreten Zweck und Umfang sowie die Besondertheiten der gewünschten Dienstleistung mitzuteilen.

8.5. Der Kunde haftet für jegliche materiellen oder immateriellen Schäden, die der vermittelten Begleitperson oder der Begleitagentur Daydream aus der Dienstleistungs-/Auftragserbringung durch den Kunden entstehen/erwachsen sollten.

8.6. Hotelbuchungen haben ausschließlich in Einzelzimmern zu erfolgen. Bei Reisebegleitungen oder Urlaubsbegleitungen übernimmt der Kunde die Formalitäten. Tickets und Einzelzimmerbuchungen müssen vorab getätigt werden und der Begleitagentur Daydream zum Nachweis vorgelegt werden.

8.7. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die vermittelte Begleitperson nach Ende des Auftrags völlig unversehrt auf Kosten des Kunden wieder an den Ort der ersten Kontaktaufnahme befördert wird.

 

9. Schlussbestimmungen

 

9.1. Für sämtliche Aufträge gilt deutsches Recht

9.2. Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Dinslaken.

9.3. Wenn einzelne Klauseln ganz oder teilweise ungültig sind oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. die übrigen Teile dieser Klauseln. Es gilt stattdessen dann die gesetzliche Regelung.

9.4. Der Kunde ist verpflichtet, eine durch die Begleitagentur Daydream vermittelte Begleitperson- auch zukünftig- nicht über Dritte zu buchen bzw. persönlich zu kontaktieren, sondern nur unmittelbar über die Begleitagentur Daydream.

9.5. Der Kunde ist nicht befugt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.

9.6. Mit seiner schriftlichen Eingangsbestätigung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

9.7. Die persönlichen Daten unserer Kunden werden absolut diskret und vertraulich behandelt und auch mit der nötigen Sorgfalt gegen Missbrauch durch etwaige Dritte gesichert. Unterlagen wie Buchungsaufträge etc. werden nur nach vorheriger Abstimmung des Sendetermins mit dem Kunden per Fax versendet, damit Unbefugte keinen Einblick in die Unterlagen bekommen.

 

10.Widerrufsrecht nach Maßgabe von §312 d BGB in Verbindung mit §§ 355,357 BGB

 

10.1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §§ 312 c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Begleitagentur Daydream-

Jasmin Baumeister

Blücherstr.45

46535 Dinslaken


10.2. Widerrufsfolgen:

 

Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die Begleitagentur dazu verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten.

 

10.3 Besondere Hinweise:

Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.


Stand 06/2009-06-22